Liebe Eltern, liebe Schüler,
aufgrund behördlicher Anordnungen, sind wir leider ab dem 02.11.2020 bis voraussichtlich Ende November gezwungen,
den Präsenzunterricht einzustellen.
Durch die zahlreichen, positiven Erfahrungen und Rückmeldungen bezüglich des Online-Unterrichtes, möchten wir euch diesen ab dem 02.11.2020 wieder anbieten.
Wir bitten um euer Verständnis und hoffen auf fleißige Teilnahme.
Euer Tanzwerkstatt Team
Liebe Interessenten,
im Moment können wir für den Standort Gescher leider keine neuen Kunden annehmen !!!
Sollten sie die Möglichkeit haben auch nach Stadtlohn zu kommen
so können sie uns kontaktieren und wir werden versuchen dort
einen Platz für ihr Kind zu bekommen.
Ihr Tanzwerkstatt-Team
"Corona-Stundenplan"
Dienstag:
15:15-16:00 HipHop 5-6J
16:05-16:50 HipHop 7-8J
16:55-17:40 HipHop 9-10J
17:45-18:30 HipHop 11-13J
Mittwoch:
14:15-14:55 Ballett 4-5J
15:05-15:45 Ballett 5-6J
15:55-16:35 Ballett 7-8J
16:45-17:25 Ballett 7-8J
17:35-18:30 Ballett 9-12J
Tanzwerkstatt-Ruhmöller
Gartenstr. 2
48712 Gescher
email: info@tanzwerkstatt-ruhmoeller.de
Tel: 02593-958 999 0
Tarif der Entgeltordnung: Stand 01.01.2020
Der Unterricht umfasst jährlich 37 Unterrichtsstunden, das monatliche Unterrichtsentgelt beträgt:
Ballett 45min./Woche 22,00 €/monatlich.
Ballett 60min./Woche 27,00 €/monatlich.
HipHop 45min./Woche 22,00 €/monatlich
HipHop 60min./Woche 27,00 €/monatlich
Jazz Dance Erwachsene 60min./Woche 27,00 €/monatlich
Ermäßigungen:
Das Unterrichtsentgelt ermäßigt sich bei Familienmitgliedern, welche im gleichen Haushalt leben,
ab dem zweiten belegten Kurs für jede Person um 10%
ab dem dritten belegten Kurs für jede Person um 20%
Dieses gilt auch ab einem zweiten oder dritten belegten Kurs für die gleiche Person.
Vertrag - Entgeldordnung der Filiale Gescher Stand 01.01.2020
Ruhmöller & Schürmann GbR
Lüdinghauser Straße 38
59387 Ascheberg
1. Entgeltpflicht
1.1 Für die Teilnahme am Unterricht und an den Veranstaltungen der Ruhmöller & Schürmann GbR werden Entgelte nach dieser Entgeltordnung erhoben. Das Entgelt versteht sich als Jahresentgelt, das in 12 gleichen Teilen erhoben wird. Die Ferien- und Feiertagsordnung der
allgemeinbildenden Schulen in NRW gilt in gleicher Weise für die Ruhmöller & Schürmann
GbR.
2.
Entgeltschuldner
2.1 Zur Zahlung sind die TeilnehmerInnen, ihre gesetzlichen VertreterInnen bzw. ihre
Unterhaltspflichtigen als Gesamtschuldner verpflichtet.
3. Fälligkeit und
Zahlungsweise des Unterrichtsentgeltes
3.1 Die Unterrichtsentgelte sind monatlich zu entrichten und werden per Lastschrift eingezogen.
Nachzahlungen, die sich durch Änderungen ergeben, sind sofort fällig. Werden Entgelte nach
Erteilung einer EInzugsermächtigung nicht innerhalb von 6 Wochen abgebucht, ist der Entgeldschuldner
verpflichtet dieses der Ruhmöller & Schürmann GbR sofort
mitzuteilen.
3.2 Zahlungen sind ausschließlich an Ruhmöller & Schürmann
GbR mit folgender Bankverbindung
Volksbank Gronau-Ahaus eG
IBAN: DE78 4015 4024 0205 8345 00
BIC: GENODEM1GRN
zu leisten.
4. Erstattung von
Unterrichtsentgelt
4.1 Kann der Schüler den Unterricht ausnahmsweise nicht wahrnehmen,
besteht kein Anspruch auf Nachholstunden oder Erstattung des
Entgeltes.
4.2 Fällt infolge Krankheit der Lehrkraft der Unterricht aus, haben die Zahlungspflichtigen Anspruch auf Erstattung des anteiligen Unterrichtsentgeltes, wenn der Unterricht mehr als zweimal im
Kalenderjahr ausgefallen ist. Diese Regelung entfällt, wenn Nachholunterricht angeboten oder eine Vertretung gestellt wurde. Hierzu können von der Ruhmöller & Schürmann GbR zusätzliche
Unterrichtszeiten festgesetzt und SchülerInnen zu Gruppen zusammengefasst werden.
4.3 Unterrichtsstunden, welche durch unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, werden vor- bzw. nachgegeben. Dies gilt nicht bei Erkrankung der Lehrkraft.
5. An-, Ab- und
Ummeldetermine / Vertragsdauer/ Entgelt
/Unterrichtszeit
5.1 Anmeldungen sind nur im Rahmen freier Unterrichtskapazitäten möglich.
Die Einteilung für den Unterricht erfolgt durch
die Ruhmöller & Schürmann GbR.
5.2 Abmeldungen sind zum 31.03. und 30.09 eines Jahres möglich.
Die Abmeldung muss vier Wochen vorher schriftlich unter der Adresse der Ruhmöller & Schürmann GbR eingegangen sein.
5.3 Ummeldungen können im Rahmen freier Unterrichtskapazitäten zum Monatsende
mit einer 4-wöchigen Frist vorgenommen werden.
5.4. Die Vertragsdauer ist unbefristet und endet erst mit einer fristgerechten Kündigung
von einer der beiden Vertragsparteien.
5.5 Maßgeblich für die Entgelte ist der jeweilig aktuelle Tarif der Entgeltordnung.
5.6. Der Teilnehmer hat hierdurch einen Anspruch auf seine gewählte Variante bei Vertragsabschluss.
Eine 45 , 60 oder 90-minütige Unterrichtszeit pro Kurs.
6. Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten nach Art. 6 Datenschutz-Grundverordnung.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten wie Kontaktdaten, Vorname, Name, Geburtsdatum und Bankverbindung werden ausschließlich zu dem Zweck den Unterricht zu organisieren und durchzuführen sowie Verwaltungs- und Abrechnungstechnisch zu bearbeiten gespeichert. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet oder für Werbezwecke genutzt. Nach Beendigung der Vertrages werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend rechtlicher Vorgaben (z.B. Steuerrechtlich) aufbewahrt werden müssen. Die Einwilligung zur Datenspeicherung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf ist zu richten an die :
Ruhmöller & Schürmann GbR, Lüdinghauser Strasse 38, 59387 Ascheberg
oder per email an: info@tanzwerkstatt-ruhmoeller.de